Allgemeine

Geschäfts-
bedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für Verbraucher gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Gabriele Metz.

1.2. Mit der Erteilung eines Auftrags an Gabriele Metz, nachfolgend auch Auftragnehmer genannt, erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Kommt es zu Folgeaufträgen des Kunden, gelten diese AGB, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

1.3. Alle von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer separaten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Ist der Kunde Verbraucher, genügt – abweichend von dem Vorstehenden – die Textform für Anzeigen oder Erklärungen gegenüber Gabriele Metz durch den Kunden.

1.4. Abweichende AGB des Kunden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von Gabriele Metz ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt insbesondere auch, wenn den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden durch Gabriele Metz nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.

2. VERTRAGSGEGENSTAND UND VERTRAGSSCHLUSS

2.1. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von Gabriele Metz hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Beispiele sind, digitale Bilder, Daten, ausgedruckte Bilder, Poster, Leinwände, Fotoalben, Fotobücher, Videos usw.)

2.2. Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Gabriele Metz vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von drei Wochen ab Zugang des Angebots beim Kunden.

2.3. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser AGB. Die Angebotsannahme kann auch per E-Mail oder per Telefon erfolgen.

2.4. Nimmt der Kunde das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.2 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches Gabriele Metz durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung gleichzusetzen ist es, wenn Gabriele Metz dem Kunden eine Auftragsbestätigung oder eine Anzahlungsrechnung übersendet.

2.5. Gegenstand der Beauftragung von Gabriele Metz durch einen Kunden kann beispielsweise ein Fotoshooting sowie ein Fotografie-Workshop oder ein Fotografie-Coaching sein.

3. MODALITÄTEN DER LEISTUNGSERBRINGUNG

3.1. Handelt es sich bei der Beauftragung um umfangreicheres Fotoprojekt, legen die beiden Parteien im Vorfeld den Ablauf der Produktion grob fest. Bestimmte Vorstellungen oder Wünsche des Kunden sind Gabriele Metz mitzuteilen.

3.2. Der Kunde hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass Gabriele Metz alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Zeiten, etc.).

3.3. Der Kunde hat insbesondere dafür zu sorgen, dass am Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.

3.4. Sofern die mietweise Bereitstellung einer Fotobox (Photobooth o.ä.) vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde gegenüber dem Auftragnehmer, diese nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Bei Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch haftet der Kunde.

3.5. Für den Fall, dass es erforderlich ist, Dritte (z.B. Friseur, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Gabriele Metz berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Gabriele Metz und dem Dritten zustande.

3.6. Gabriele Metz obliegt es, die Aufnahmen auszusuchen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden. Eine hiervon abweichende Vereinbarung kann individuell getroffen werden.

3.7. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens Gabriele Metz ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Bildstils, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

3.8. Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Kunden obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten des Kunden sowie höhere Gewalt.

3.9. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf, ggf. mit Assistenz, tätig.
3.10. Bei Hochzeiten, Feiern, Business-Events und Veranstaltungen des Kunden fotografiert der Auftragnehmer im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Kunden kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.
3.11. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von unbearbeiteten Fotos und Dateien im RAW Format.

3.12. Für Gabriele Metz vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Fotos sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. Der Auftragnehmer ist bemüht, die Bilder innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen.

4. BEREITSTELLUNG VON FOTOS ZUR AUSWAHL

4.1. Bei sämtlichem Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

4.2. Das Bildmaterial steht im Eigentum von Gabriele Metz. Bekommt der Kunde Fotos zur Auswahl bereitgestellt, ist es dem Kunden untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.

4.3. Der Kunde sucht aus den digital zur Verfügung gestellten Bildern diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Für die Auswahl hat der Kunde 14 Tagen nach Zugang Zeit. Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig.

4.4. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

4.5. Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht von Gabriele Metz zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen-Frist (4.3) gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

5. VERGÜTUNG UND AUSLAGEN, STORNIERUNG

5.1. Für die Reservierung eines Hochzeits-Fotoshootings/einer Hochzeitsreportage wird eine Reservierungsgebühr von 30% des Gesamtbetrages fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde gleichzeitig mit der Bestätigungs-E-Mail. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Gabriele Metz einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

5.2. Die Stornierung des Fotoshootings ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird, wie unter 5.1. beschrieben, einbehalten.

5.3. Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.

5.4. Bei einer Stornierung 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.

5.5. Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb eines Kalenderjahres ein gleichwertiges Fotoshooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.

5.6. Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar fällig.

5.7. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit bei Hochzeiten oder Veranstaltungen den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde abgerechnet.
5.8. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgen jeweils von Waldbröl aus. Die Anfahrt im Umkreis von 50 km von Waldbröl wird, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, nicht berechnet. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang werden über vorstehende Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,50 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.
5.9. Sofern vereinbart, wird vom Kunden ein Einzelzimmer in der Nähe des Aufnahmeortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen können ggf. zwei Übernachtungen erforderlich sein.
5.10. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Essen und alkoholfreie Getränke während der Reportage werden dem Kunden unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.

6. ABSAGE DURCH GABRIELE METZ, ÄNDERUNGEN IM ABLAUF

6.1. Kann der Auftragnehmer aufgrund von höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

6.2. Gabriele Metz wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Gabriele Metz nicht.

6.3. Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet Gabriele Metz zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Gabriele Metz.

7. EIGENTUMSVORBEHALT, NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE

7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.
7.2. Ist der Kunde Verbraucher, erwirbt erwirbt er an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
7.3. Gabriele Metz trifft die Auswahl der Fotos. Der Kunde hat keinen Anspruch, alle Fotos zu erhalten.
7.4. Gabriele Metz darf die Fotos, auf denen ausschließlich die Auftraggeber abgebildet sind, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).
7.5. Der Auftraggeber darf der Verwendung der Fotos durch den Auftragnehmer im Rahmen der Eigenwerbung widersprechen. Dazu bedarf es der Textform. Gabriele Metz verpflichtet sich, dadurch von der Nutzung im Rahmen der Eigenwerbung abzusehen.
7.6. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden.

8. HAFTUNG

8.1. Gabriele Metz haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
8.3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
8.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern 8.1 bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
8.5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

9. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE UND ABTRETUNG

9.1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
9.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.

10. FOTOAUFNAHMEN BEI VERANSTALTUNGEN

10.1. Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Gabriele Metz darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Es sollte eine Einwilligung der Gäste durch den Veranstalter eingeholt werden. Ein Muster kann dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.

10.2. Für den Fall, dass Personen bei der Veranstaltung anwesend sind, die der Einwilligung nicht zustimmen, hat der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) Gabriele Metz darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

10.3. Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO und/oder Gabriele Metz gegenüber, stellt der Kunde damit Gabriele Metz von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

10.4. Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt werden.

10.5. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Gabriele Metz, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

10.6. Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.

11. VERTRAULICHKEIT

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

12. SALVATORISCHE KLAUSEL UND ANZUWENDENDES RECHT

12.1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

12.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
12.3. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Mülheim an der Ruhr. Der Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.